Herzlich willkommen bei Rituelle Heilung
Seit es Menschen gibt existieren Rituale und seit es Menschen gibt existieren Verletzungen und Krankheiten, sowie Menschen die Heilung suchen. In allen Kulturen gab und gibt es demnach Menschen, die eine Begabung oder Berufung haben als Heiler zu wirken und Heilung zu vermitteln:
- Heiler
- Priester
- Medizinmänner und Medizinfrauen
- Schamanen / Schamaninnen
sind allesamt, soweit sie nicht Medikamente, Kräuter, Medizin verabreichen oder eine Therapie durchführen sind letztendlich “Geistige Heiler” oder stehen für geistige Heilung, geistiges Heilen. Schaut man sich die Praxis dieser Menschen an, so ist festzustellen, dass Heilung oft mit einem Ritual verbunden ist und diese Menschen zumeist eine vermittelnde Rolle haben, zu Gott, zu Geistwesen, Engeln oder aber direkt an den kranken Menschen auf einer geistigen Ebene arbeiten.
Der Begriff Rituelle Heilung wurde vom Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 2. März 2004 erwähnt, welches wie folgt interpretiert wird:
Zugrunde lag ein Beschwerdeführer dem die Zulassung als Geistiger Heiler vom Ordnungsamt verweigert wurde. Die Ausübung seiner Tätigkeit, die er als geistiges Heilen definierte definierte er auszugsweise so: Er versucht die Seele des Kranken zu berühren. Mit Hilfe seiner Hände überträgt er positive Energien auf das Zielorgan und aktiviert dadurch die Selbstheilungskräfte seiner Klienten. Er erstellt weder Diagnosen noch verschreibt er Medikamente und verwendet keine medizinischen Geräte. Auch gibt er kein Heilungsversprechen ab. Zudem rät er den Kranken dringend zu, weiter Hausärzte und Spezialisten zu konsultieren.
Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass unwidersprüchlich die Heilertätigkeit des Beschwerdeführers auf die Aktivierung der Selbstheilungskräfte seiner Patienten durch Handauflegen beruhe und dazu ärztliche Fachkenntnisse hierfür nicht erforderlich, seien zumal wenn unabhängig von etwaigen Diagnosen einheitlich durch Handauflegen durchgeführt wird.
Da nun ein Heiler, der spirituell wirkt und den religiösen Riten näher steht als der Medizin, und seine Heilkräfte sich durch medizinische Kenntnisse nicht wecken oder vergrößern würden bestehe im Allgemeinen nicht die Erwartung auf eine ärtzliche oder heilkundliche Behandlung duch einen Heiler. Vielmehr ist durch die ganz andersartigen, ergänzenden Vorgehensweisen – wie beispielsweise die Krankensalbung, das Segnen oder das gemeinsame Gebet – wohl kaum den Eindruck erwecken, als handele es sich um einen Ersatz für medizinische Betreuung, sondern vielmehr um eine geistliche Betätigung.
Wer Rituelle Heilung in Anspruch nimmt, geht einen dritten Weg, setzt sein Vertrauen nicht in die Heilkunde und wählt etwas von einer Heilbehandlung Verschiedenes, wenngleich auch von diesem Weg Genesung erhofft wird.
Vorraussetzung ist so meine Interpretation, ist daß der Heiler keine diagnostische Tätigkeit entfaltet, dass er auf das Erstellen einer eigenen Diagnose verzichtet, und sich auf das Handauflegen beschränkt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang eben auch, daß Es gewährleistet sein muss, dass der Heiler die Kranken zu Beginn des Besuchs ausdrücklich darauf hinweist, dass er eine ärztliche Behandlung nicht ersetzt. Das kann etwa durch einen gut sichtbaren Hinweis in seinen Räumen oder durch entsprechende Merkblätter, die zur Unterschrift vorgelegt werden.
Weitere Informationen:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20040302_1bvr078403.html